Umtausch eines ausländischen Führerscheinesaus einem NICHT-EU-STAAT:
Wenn Sie einen ausländischen Fahrerlaubnis haben, können Sie mit diesem 6 Monate in Deutschland problemlos fahren.
Sollten Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, muss das Dokument jedoch spätestens nach einem halben Jahr in einen EU-Führerschein umgeschreiben werden. Sonst machen Sie sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Hiesige Fahrberechtigung ohne Wohnsitz in Deutschland?
EU-/EWR: Ja
Listenstaat: Ja
Drittstaat: Ja
Umschreibung nach Wohnsitzbegründung in Deutschland notwendig?
EU-/EWR: Nein
Listenstaat: Ja
Drittstaat: Ja
Theoretische und praktische Prüfung zur Umschreibung erforderlich?
EU-/EWR: –
Listenstaat: Nein*
Drittstaat: Ja
Ausbildung in Fahrschule vor Prüfungen erforderlich?
EU-/EWR: –
Listenstaat: Nein
Drittstaat: Nein
Abgabe des ausländischen Führerscheins erforderlich?
EU-/EWR: –
Listenstaat: Ja
Drittstaat: Ja
* Siehe Anlage 11 FeV https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11.html
Welche Unterlagen benötige ich auf der Führerscheinstelle:
- Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis
- gültiger ausländischer Führerschein
- beglaubigte Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passbild (45mm x 35mm)
- Nachweis über die Schulung in ErsterHilfe
- Sehtest (oder augenärztliches Gutachten)
- Nachweis der letzten beiden Adressen
- Bearbeitungskosten bis zu 62,40 Euro (je nach Aufwand)