Umtausch eines ausländischen Führerscheinesaus einem NICHT-EU-STAAT:

Wenn Sie einen ausländischen Fahrerlaubnis haben, können Sie mit diesem 6 Monate in Deutschland problemlos fahren.

Sollten Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, muss das Dokument jedoch spätestens nach einem halben Jahr in einen EU-Führerschein umgeschreiben werden. Sonst machen Sie sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Hiesige Fahrberechtigung ohne Wohnsitz in Deutschland?

EU-/EWR: Ja

Listenstaat: Ja

Drittstaat: Ja

 

Umschreibung nach Wohnsitzbegründung in Deutschland notwendig?

EU-/EWR: Nein

Listenstaat: Ja

Drittstaat: Ja

 

Theoretische und praktische Prüfung zur Umschreibung erforderlich?

EU-/EWR: –

Listenstaat: Nein*

Drittstaat: Ja

 

Ausbildung in Fahrschule vor Prüfungen erforderlich?

EU-/EWR: –

Listenstaat: Nein

Drittstaat: Nein

 

Abgabe des ausländischen Führerscheins erforderlich?

EU-/EWR: –

Listenstaat: Ja

Drittstaat: Ja

 

Welche Unterlagen benötige ich auf der Führerscheinstelle:

  • Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • beglaubigte Übersetzung des ausländischen Führerscheines
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild (45mm x 35mm)
  • Nachweis über die Schulung in ErsterHilfe
  • Sehtest (oder augenärztliches Gutachten)
  • Nachweis der letzten beiden Adressen
  • Bearbeitungskosten bis zu 62,40 Euro (je nach Aufwand)