FÜHRERSCHEIN MIT 17 Jahren

BF17 – Früh durchstarten mit dem Begleiteten Fahren ab 17

Du willst schon mit 17 selbst ans Steuer? Mit BF17 ist das möglich!
Nach bestandener praktischer Prüfung darfst du ab 17 zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson Auto fahren – bis du 18 wirst. So sammelst du früh wertvolle Fahrpraxis und Sicherheit im Straßenverkehr.

Deine Vorteile auf einen Blick:
✅ Früher fahren und selbstständig unterwegs sein
✅ Mehr Fahrpraxis vor dem 18. Geburtstag
✅ Weniger Risiko durch erfahrene Begleiter an deiner Seite
✅ Bessere Vorbereitung für den Straßenverkehr

Wie funktioniert’s?

  • Theorieunterricht und praktische Ausbildung wie beim regulären Führerschein
  • Praktische Prüfung kannst du schon kurz vor dem 17. Geburtstag ablegen
  • Bis zum 18. Geburtstag darfst du nur mit eingetragener Begleitperson fahren
  • Ab 18 darfst du alleine fahren, ohne Einschränkungen

Mit BF17 lernst du nicht nur schneller, sondern fährst auch sicherer in die Zukunft – und natürlich begleiten wir von der Fahrschule Lenkradhelden dich auf deinem Weg zum Führerschein! 🚗💙

Voraussetzungen

Du musst mindestens 16 ½ Jahre alt sein, um dich anmelden zu können.

Die theoretische Prüfung darfst du drei Monate vor deinem 17. Geburtstag machen, die praktische einen Monat davor.

Wichtig: Du brauchst das Einverständnis deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEGLEITPERSONEN

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen.

Sie darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Alkohol- und Drogenfreiheit während der Begleitung sind Pflicht (unter 0,5 Promille).

Der normale PKW-Führerschein. In Theorie und Praxis leicht erklärt!

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