Rein in den Kreisverkehr: nicht blinken. Raus aus dem Kreisverkehr: blinken!
Beim Hineinfahren ist der Blinker nicht erlaubt, denn es gibt ja nur eine Richtung. Beim Verlassen kündigst du die Ausfahrt mit dem rechten Blinker an, ganz so, als würdest du rechts abbiegen. Achte dabei auf Radfahrer und Fußgänger an der Ausfahrt.
Deshalb sagt der Prüfer in der Prüfung auch nicht „Nimm die zweite Ausfahrt“, sondern zum Beispiel: „An der zweiten Straße bitte rechts abbiegen.“